Akustik, Schallmesstechnik und Schallberechnungen für Verkehrswege, Betriebsanlagen, Veranstaltungen und Kleinemittenten (Klima & Wärmepumpen).
Schallgutachten nach ÖAL Richtlinie 3
Modernste Messtechnik und Berechnungsanalytik für die Schallausbreitung liefert ein genaues Abbild der akustischen Umgebung. Mit Hilfe dieser Lärmanalytik entwickeln und bewerten wir Lärmschutzmaßnahmen entlang von Bahnstrecken und Straßen ebenso wie für Betriebsanlagen oder Wohnprojekte.
Die Planung und Kontrolle des Schall- und Lärmschutzes sowie die Ortung von Lärm(stör)quellen ist das Hauptgebiet der Schall(Lärm)technik.
Im Bereich der behördlichen Genehmigungsverfahren aus dem Baurecht, wie auch aus dem Gewerbe oder Veranstaltungsrecht ist bei Projekten mit zu erwartenden Schallimmissionen der Nachweis der Irrelevanz gefordert. Als Beurteilungsgrundlage dient dazu das Bewertungsverfahren der ÖAL Richtlinie Nr. 3 Blatt 1, in welcher das Irrelevanzkriterium definiert ist.
Gemäß der Richtlinie soll der Beurteilungspegel der spezifischen Schallimmission Lr,spez um 5 dB unter dem anzuwendenden Planungswert Lr,PW des Beurteilungszeitraums liegen, um den planungstechnischen Grundsatz (Irrelevanzkriterium) zu erfüllen.
In den meisten Fällen sind Schallschutzmaßnahmen beim Projekt erforderlich um einen störungsfreien Betrieb in Einklang mit den Anrainern zu erreichen. Die erforderlichen Maßnahmen werden im Zuge der Projektbearbeitung von uns entwickelt und mit den Planern abgestimmt.