Ziel des Bundes-Energieeffizienzgesetzes ist es, bis zum Jahr 2020 die Energieeffizienz um 20 Prozent zu verbessern und gleichzeitig damit auch die Versorgungssicherheit zu verbessern, den Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix zu erhöhen und eine Reduktion von Treibhausgasemissionen zu erreichen.
Wir begleiten Sie als eingetragene Energieauditoren bei Ihrem Energieaudit gemäß dem EEffG.
Mit diesem Gesetz wird die EU-Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz und die damit in enger Verbindung stehende Forcierung von Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt.
Große Unternehmen müssen gemäß § 9 EEffG für die Jahre 2015 bis 2020 entweder
- ein anerkanntes Managementsystem implementieren, das gleichzeitig auch mindestens alle vier Jahre ein externes oder internes Energieaudit umfassen muss, oder
- alle vier Jahre ein externes Energieaudit durchführen lassen
Personen, die diese externen oder internen Energieaudits durchführen, müssen vorgegebene Qualifikationsstandards erfüllen und im Fall von externen Auditoren auch in einem öffentlichen Register gelistet sein.
Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) können nach Möglichkeit eine Energieberatung durchführen und deren Inhalte und gewonnenen Erkenntnisse der Monitoringstelle melden lassen.
Das Energieaudit nach Energieeffizienzgesetz muss vorgegebene Mindestkriterien erfüllen. Die Vorgaben der EN-16247 Teil 1 und weitere Kriterien, die im Anhang III des EEffG beschrieben sind, sind einzuhalten. Energieaudits müssen Analysen zum Energieverbrauch sowie detaillierte und validierte Berechnungen für vorgeschlagene Maßnahmen beinhalten und Informationen über potenzielle Einsparungen liefern.