Eine Grundvoraussetzung für effizientes Bauen und Sanieren ist die Luftdichtheit der Gebäudehülle. Leckagen in der Außenhaut führen zu einer ungewollten und unkontrollierten Durchströmung der Konstruktion und somit zu einem unerwünschten Luftwechsel und Energieverlusten im Gebäude.
Die durch die Fehlstellen nach außen strömende warme Innenluft führt zu Energieverlust durch verminderten Wärmeschutz und kann Tauwasserausfall in der Konstruktion hervorrufen. Die Risiken können erhebliche und kostenintensive Ausmaße durch Schimmelpilzbildung, Zugerscheinungen und Feuchteschäden in der Konstruktion annehmen.
Laut der OIB-Richtlinie 6 wird der zulässige Luftwechsel für Gebäude ohne Raumlufttechnik (RLT) auf 3-mal pro Stunde (n50 = 3/h), mit RLT auf 1,5-mal pro Stunde (n50 = 1,5/h) begrenzt. Typische Erfahrungswerte von Luftwechselraten liegen für undichte Altbauten bei n50 = 4..8 /h und bei Passivhäusern bei n50 = 0,1..0,6 /h. Die übliche Neubaubestand liegt derzeit im Bereich von n50 = 0,6..1,2 /h.
Genormt ist das Differenzdruck-Messverfahren (umgangssprachlich auch Blower-Door-Test genannt) in der ÖNORM EN ISO 9972 Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden – Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden, Differenzdruckverfahren (Vorgänger war die ÖNORM EN 13829). Mit einem in einer Gebäudeöffnung eingebauten und abgedichteten Messsystem mit Ventilator erzeugen wir unterschiedliche Unter- und Überdrücke und können so die vorhandene Luftwechselrate und Leckagen bestimmen.
Mit demselben Verfahren werden auch Leckagen in der Außenhülle des Gebäudes mittels Nebelerzeuger, Luftgeschwindigkeitsmessgeräten oder Thermographie lokalisiert.
Wir empfehlen eine erste Messung mit Leckagesuche nach der Fertigstellung der luftdichten Schicht des Objektes um undichte Stellen von den Fachfirmen beseitigen zu können. Die Abnahmeprüfung mit Zertifikat der Luftdichtheit sollte nach Fertigstellung erfolgen.