Das BauKG gilt für alle Baustellen, auf denen ArbeitnehmerInnen beschäftigt werden und regelt als Arbeitnehmerschutzvorschrift die Bauherrenpflichten zur Koordination des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes.
Mit dem BauKG wird die EU-Baustellenrichtlinie (RL 92/57/EWG) umgesetzt:
Planungskoordination: nach § 4 BauKG | Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung. Ausarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes. Überwachung der Berücksichtigung des SiGe-Planes durch den Bauherrn oder des Projektleiters. Erstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten. Kontrolle der Berücksichtigung der späteren Unterlagen. |
Baukoordination: nach § 5 BauKg | Koordination der Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung. Koordination der Umsetzung der auf die Baustelle abgestimmten Grundsätze der Gefahrenverhütung. Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren. Überwachung der Anwendung des SIGE – Planes auf der Bauherrenseite. Überwachung der Anwendung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung auf der Bauherrenseite. |