Das BauKG gilt für alle Baustellen, auf denen ArbeitnehmerInnen beschäftigt werden und regelt als Arbeitnehmerschutzvorschrift die Bauherrenpflichten zur Koordination des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes.

Mit dem BauKG wird die EU-Baustellenrichtlinie (RL 92/57/EWG) umgesetzt:

 
Planungskoordination: nach § 4 BauKG Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung. Ausarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes. Überwachung der Berücksichtigung des SiGe-Planes durch den Bauherrn oder des Projektleiters. Erstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten. Kontrolle der Berücksichtigung der späteren Unterlagen.
Baukoordination: nach § 5 BauKg Koordination der Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung. Koordination der Umsetzung der auf die Baustelle abgestimmten Grundsätze der Gefahrenverhütung. Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren. Überwachung der Anwendung des SIGE – Planes auf der Bauherrenseite. Überwachung der Anwendung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung auf der Bauherrenseite.