Im OI3-Berechnungsleitfaden V5.0 (Sept. 2022) wurde ein neuer Oekoindex-Indikator für Sanierungen festgelegt. Der neue OI3S-Indikator gilt für die Bilanzgrenze BG3, also für Berechnungen, in denen neben der Herstellung auch die Austauschzyklen der Baumaterialien berücksichtigt werden.
Der frisch herausgegebene OI3-Berechnungsleitfaden schreibt eine neue Berechnungsmethode zum OI3S für Sanierungen ab Bilanzgrenze BG3 vor (Kapitel 6.2). Die Ökobilanzierung des Bestandsgebäudes wurde dabei auf den europäischen Standard angepasst, Das Bestandgebäude wird nun unbelastet bilanziert. Das bedeutet, dass in der Herstellungsphase (Modul A1-A3) nur jene Baustoffe berücksichtigt werden, die im Zuge der Sanierung eingebaut werden oder ein Einbaualter von weniger als 10 Jahren haben. Ältere Bauteilschichten aus dem Bestandsgebäude gehen in der neuen Methode nicht mehr in die Berechnung für die Herstellungsphase ein.
Quelle: baubook.info
https://www.baubook.info/de/werkzeuge/eco2soft/neuer-oi3-fuer-die-sanierung